Wohngebäudeversicherung: Pflicht oder nicht?
Sowohl die Wohngebäude -, als auch die Feuerversicherung für Wohngebäude sind in Deutschland keine Pflichtversicherungen.
Somit steht es jedem Hauseigentümer frei, sein Eigentum individuell gegen bestimmte Risiken (z.B. Unwetter, Sturm, Hochwasser, Brände oder korridierte Rohre) mit Hilfe einer Versicherung abzusichern.
Die finanziellen Folgen eines schweren Wohngebäudeschadens können eine große Herausforderung für Hauseigentümer sein, weshalb es ratsam ist, diese Versicherung abzuschließen, denn:
Die eigene Immobilie bildet für viele Menschen den Grundstein der Existenz und ist daher besonders schützenswert.
Auch die Beobachtung der Erhöhung der Schadenfälle in den letzten Jahren legen die Empfehlung nahe, eine Versicherung für das eigene Haus abzuschließen.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wichtig: Die im Grundbuch eingetragenen Personen muss auch Versicherungsnehmer sein. Bei mehreren Eigentümern kann auch eine WEG die Versicherungsnehmereigenschaft übernehmen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.
Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Zu beachten: Der Versicherungsmarkt, und damit die Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Der Leistungsumfang hat sich stark erhöht, oft ist für eine hochgradige Verbesserung nur ein geringer Mehrbeitrag nötig.
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Unsere Auswertung der vergangenen Analysen hat ergeben, dass besonders viele alte Versicherungskonzepte gravierende Lücken aufweisen. So ist in vielen Tarifen die Herbeiführung eines Schadens durch grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert.
Auch die Bruchschäden an Ableitungsrohren werden in zahlreichen Konzepten ausgeschlossen.
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