Im Fokus:

Umfangreiche, langfristige Betreuung unserer Mandanten

Wir haben mit zahlreichen Versicherern exklusive Deckungskonzepte entwickelt. Auf diese Weise versichern Sie Ihr Unternehmen korrekt und können gleichzeitig Ihre Fixkosten reduzieren. Und auch hier gilt: Im Schadenfall stehen wir auf Ihrer Seite und unterstützen Sie mit unserer proaktiven Schadenbearbeitung. Unser Engagement umfasst verschiedene Aufgaben im Interesse unserer Kunden.

Unsere Aufgaben und Leistungen u.a.:

  • Konkrete Erfassung des zu versicherndes Risikos
  • Entwicklung eines Deckungskonzeptes
  • Einholung und Überprüfung von Angeboten
  • Produkt- und Risikoträgerauswahl
  • Prüfung der Dokumentierung
  • Kündigung bestehender Verträge
  • Risikobeobachtung und bei Bedarf Erweiterung des Versicherungsschutzes
  • Unterstützung des Mandanten im Schaden- und Leistungsfall
Im Überblick

Welche Sachversicherungen wir vermitteln

Die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung.

Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer.

Wird durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter ein Dritter geschädigt, so kommt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch

eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Durch unsere erfolgreiche Zusammenarbeit mit vielen Versicherungsunternehmen können wir für viele Betriebe innovative und leistungsstarke Deckungskonzepte anbieten.

In vielen Fällen lässt sich durch die konkrete Ermittlung des zu versichernden Risikos der Beitrag reduzieren.  Sprechen Sie uns einfach an, wir analysieren Ihr Risiko kostenlos.

Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler…

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf.

Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung.

Seit dem 01.08.2018 müssen nun auch gewerbliche Hausverwalter den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbringen.

Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.

Für diese Art der Versicherung haben wir Kooperationen mit Spezialversicherern geschlossen. Dadurch können wir Ihnen umfassende Deckungskonzepte zu fairen Preisen anbieten.

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhandenkommt.

Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.

Darüber hinaus ist es von immenser Wichtigkeit, dass das Bedingungswerk Ihrer Versicherung nicht gegen Sie arbeitet. Ein Großteil der Versicherungsbedingungen schließt die Schadenregulierung aus, sofern dem Versicherungsnehmer eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nachgewiesen werden kann. Auch wenn der Schaden auf dem Fehler eines Mitarbeiters zurückzuführen ist.

Was als grob fahrlässig zu bezeichnen ist, entscheidet zunächst der Versicherer. Bei Klageeinreichung der Richter.

Kennen Sie Ihr Bedingungswerk?

Unsere Konzepte beinhalten in vielen Bereichen den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Mit unseren speziellen Wertermittlungsbögen können wir Ihr Risiko unmissverständlich definieren und sorgen so für klare Verhältnisse, auch im Schadenfall.

So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht.
Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Die Betriebsgebäudeversicherung versichert u.a. den Wiederaufbau Ihres Gebäudes inkl. Verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben. Darunter fallen z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst wurden.

Darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Reparatur beschädigter Gebäudeteile, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Mietausfallschäden –soweit vereinbart-.

Doch auch hier gilt: Der Versicherungsschutz steht und fällt mit dem Bedingungswerk.
Prüfen Sie die Basis Ihres Versicherungsschutzes.
Gern können wir Ihnen dabei helfen und kontrollieren, ob Ihr bestehender Vertrag zur aktuellen Risikolage passt. Da wir mit vielen Versicherern spezielle Rahmenverträge aufsetzen konnten, können wir Ihnen mit unserem Portfolio weiterhelfen, oft auch ohne Mehrbeitrag.

Für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit ist für viele Unternehmen sowohl die Mobilität als auch die Flexibilität ein unabdingbares Kriterium für den Erfolg.
Beide Faktoren hängen unmittelbar mit den Fahrzeugen eines Unternehmens zusammen.
Vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – die funktionierende KFZ-Flotte eines Unternehmens ist ein Garant für den Erfolg.

Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines Schadens z.B. durch einen Unfall, einen Tierbissschaden oder sogar durch Diebstahl ausfällt.

Um finanzielle Folgen zu vermeiden, ist schnelles Handeln gefragt.

Durch umfangreiche Rahmenvereinbarungen können Sie Ihre Flotte über uns ideal absichern und gleichzeitig Ihre Fixkosten senken.
Denn zu unserem Service gehört es auch, dass wir Ihren KFZ-Versicherungsbestand jährlich auf Preis-Leistung prüfen. Auf diese Weise können wir Ihnen günstigen und gleichzeitig einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Versicherungsschutz bieten.

Wie in allen Bereichen gilt auch hier: Im Schadenfall sind wir für Sie da.

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im Geschäftsleben nicht aus.
Seien es Schadensersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten- eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Teilweise lässt sich mithilfe einer guten Rechtsschutzversicherung sogar das Forderungsmanagement outsourcen, so dass Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen.

Aufpassen: Viele Versicherer bieten in Ihren Deckungskonzepten bereits eine bescheidene Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (z.B. die fahrlässige Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall).
Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Steuerhinterziehung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch eine/einen gekündigte/n Mitarbeiter/in, Schwarzarbeit durch nicht richtig gemeldete Mitarbeiter, Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift, Bestechung).
Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.
Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen. Mit einem erweiterten Straf-RS bzw. einem Spezial-Straf-RS werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch beim Vorwurf von Vorsatzdelikten übernommen.