Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.
Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhandenkommt.
Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.
Darüber hinaus ist es von immenser Wichtigkeit, dass das Bedingungswerk Ihrer Versicherung nicht gegen Sie arbeitet. Ein Großteil der Versicherungsbedingungen schließt die Schadenregulierung aus, sofern dem Versicherungsnehmer eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nachgewiesen werden kann. Auch wenn der Schaden auf dem Fehler eines Mitarbeiters zurückzuführen ist.
Was als grob fahrlässig zu bezeichnen ist, entscheidet zunächst der Versicherer. Bei Klageeinreichung der Richter.
Kennen Sie Ihr Bedingungswerk?
Unsere Konzepte beinhalten in vielen Bereichen den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Mit unseren speziellen Wertermittlungsbögen können wir Ihr Risiko unmissverständlich definieren und sorgen so für klare Verhältnisse, auch im Schadenfall.