Im Fokus:

Umfangreiche, langfristige Betreuung unserer Mandanten

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg und das führt fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht nicht aus.

Sobald ein Versicherungsprodukt das Leben und oder den Lebensunterhalt einer Person versichert, handelt es sich gemäß Definition um ein biometrisches Risiko.

Biometrische Risiken sind eben jene Risiken, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versichernden Person verbunden sind.

Folgende Risiken können hier unterschieden werden:

  • Tod
  • Pflegefall
  • Verlust der Grundfähigkeiten
  • Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Unfall
  • Schwere Krankheiten
Im Überblick

Welche Biometrischen Versicherungen wir vermitteln

Leistung bei Tod

SCHÜTZEN SIE, WAS IHNEN LIEB IST

Verstirbt ein nahestehender Mensch, so bricht eine schmerzliche und belastende Zeit an, viele andere Sorgen rücken mit einem Schlag in den Hintergrund. Um in dieser schwierigen Phase nicht auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert zu werden, kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung helfen.

Natürlicherweise sind die Gedanken in so einer schwierigen Zeit woanders, doch die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Ein Baudarlehen, Lebensunterhaltskosten, Geschäfts- oder sonstige Kredite – die bleibenden finanziellen Verpflichtungen lasten mit einem Schlag auf den Schultern der Hinterbliebenen.

Die Risikolebensversicherung schützt die aufgebaute Existenz.

Um steuerliche Nachteile (z.B. Erbschaftsteuer) zu vermeiden, ist eine umfassende Beratung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner, die eine gegenseitige Absicherung wünschen.

Zudem ist Markt durch den Zuwachs an Produkten und Anbietern unübersichtlich geworden.

Durch unsere transparente Arbeitsweise und Angebotserstellung behalten Sie den Überblick.

Sprechen Sie uns einfach an, gerne stehen wir Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Leistungen im Pflegefall und Realkosten

WENN MAN HILFE BRAUCHT UND WAS SIE KOSTET

Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Per Gesetz sind die Nachkommen oder nächsten Verwandten dazu verpflichtet, finanziell für ihre pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen (§1601 BGB).

Wer ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet?

Ausschnitt:

  • Der Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner) haftet für seinen Verwandten (§1608 (1) BGB)
  • Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht bessergestellt werden als Ehegatten (§20 SGB XII)
  • Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§1601 BGB)
  • Die Abkömmlinge sind für den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig (§1606 (1) BGB)
  • Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§1606 (3) BGB)

Da die gesetzliche Pflegerente nahezu nie ausreicht, um die tatsächlichen Kosten einer vernünftigen Pflege zu bezahlen, muss im Pflegefall immer ein Eigenanteil geleistet werden. Kann die zu pflegende Person diesen nicht bezahlen und kann sie auch keine Vermögensgegenstände (wie z.B. eine Immobilie) auflösen, so muss die Verwandtschaft den übrigen Eigenanteil bezahlen.

Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge äußerst ratsam.

Im Bereich der Pflegeversicherungen gibt es verschieden Möglichkeiten, um die finanziellen Folgen eines Pflegefalls abzudecken.

Sowohl die Pflegerente als auch das Pflegetagegeld sind die häufigste Absicherungsformen am Markt. Beide Varianten können vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls schützen, Leistungsart und Kalkulation der Tarife sind allerdings grundverschieden.

Zudem finden sich am Markt unzählige Produkte und Anbieter, so dass schnell der Fokus auf die wichtigen Bedingungsinhalte verloren geht. Wir können Ihnen die Produktvarianten transparent näherbringen.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie und Ihre Familie die ideale Lösung.

Leistungen nach Unfall, Organschädigung, schwere Erkrankung oder der Verlust von Grundfähigkeiten

EINE LÖSUNG FÜR VIELE PROBLEME!

Mitunter lässt der Gesundheitszustand eines Menschen nicht zu, dass er eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann.

Es gibt auch einzelne Berufsfelder, die über ein solches Gefahrpotential verfügen, dass es für Versicherungsunternehmen unkalkulierbar wäre, diesen BU-Schutz zu gewähren.

In solchen Fällen lohnt es, die Versicherbarkeit abwärts zu prüfen.

Evtl. klappt es bei gegebenen Umständen ja mit einer zusätzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung – und selbst die Grundfähigkeitsversicherung ist immer noch besser, als im Fall der Fälle auf Gott und die Wohlfahrt vertrauen zu müssen.

Auch eigenverantwortliche Vorsorge braucht von Zeit zu Zeit einen Kompromiss.

Vollwertige Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finden sich weder in der Erwerbsunfähigkeits- noch in der Grundfähigkeitsversicherung.

Bei beiden Absicherungsformen steht zwar ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente im Mittelpunkt, die Voraussetzungen für eine Leistung sind allerdings ungleich schwieriger.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) verhält sich zur BU so, wie der Geräteschuppen zum Einfamilienhaus. Ähnlich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird hier nur Ihre Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen geprüft. Ihr Berufsbild spielt keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) geht noch einen Schritt weiter. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Die GFV kann man sich als das Ein-Mann-Zelt der Invaliditätsabsicherung vorstellen. Bei Regen immer noch besser, als draußen im Freien zu schlafen.

Leistungen bei Verlust der persönlichen Arbeitskraft

SCHUTZ DES GEWOHNTEN LEBENSSTANDARDS

Die Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen ist oft die eigene Arbeitskraft.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt in der Regel nach 6 Wochen durchgehender Krankschreibung das Gehalt weg. Bei Selbstständigen gibt es keine Schonfrist.

Der Wegfall des Gehalts führt in den meisten Haushalten zu drastischen Veränderungen des Alltags, in vielen Fällen kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden.
Die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Folgende Definition legen die deutschen Lebensversicherungsunternehmen zu Grunde:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Sobald die versicherte Person zu mindestens 50 % und über einen Zeitraum von sechs Monaten berufsunfähig ist, z.B. weil sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr 8 Stunden, sondern nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann (hier handelt es sich um ein sehr vereinfachtest Beispiel), muss die private Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente zahlen.

Und an diesen beiden Stellen findet sich der große Unterschied zur gesetzlichen Absicherung, der Erwerbsminderungsrente.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

 

Daher ist eine private Absicherung unumgänglich.

Die privaten Lebensversicherer prüfen nämlich nur, ob der zuletzt ausgeübte Beruf weiterhin ausgeübt werden kann. Sie prüfen nicht, ob die versicherte Person überhaupt noch arbeiten kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Was gilt es zu beachten?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung.

Die eingezahlten Beiträge werden bei Nichteintreten der Berufsunfähigkeit nicht zurückgezahlt.

Dennoch ist die Absicherung höchst ratsam, denn im Fall der Fälle ist die finanzielle Sicherheit eine wichtige Säule, um den Weg aus der Berufsunfähigkeit zu finden oder im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard zu erhalten.

Es gibt eine Vielzahl von Anbietern am Markt, die mit den besten BU-Absicherungen werben und auch verschiedene Vergleichsportale preisen unabhängige Testergebnisse an.

Bedauerlicherweise sind die Werbeaussagen und unverbindlichen Versprechen im Leistungsfall keine verlässliche Quelle.

Denn ausschließlich die dem Vertrag zugrundliegenden Bedingungen des jeweiligen Versicherers sind ausschlaggebend dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Und diese unterscheiden sich eklatant.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein faires und zuverlässiges Bedingungswerk bietet?

Wir überprüfen zusammen mit Ihnen Ihren derzeitigen Versicherungsschutz im Detail und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen oder weisen Sie auf Deckungs- und Bedingungslücken hin, falls vorhanden.

Dieser Service ist kostenlos.

Als unabhängige Versicherungsmakler nehmen wir es mit den Bedingungen sehr genau und vermitteln ausschließlich Produkte, die fairen Maßstäben gerecht werden.

Und auch im Leistungsfall sind wir für Sie da und helfen Ihnen dabei, Ihren Versicherungsschutz durchzusetzen!

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an.

Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten

EINMALZAHLUNG BEI SCHWERER KRANKHEIT

Die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte Dread Disease Absicherung (Schwere Krankheiten).

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein.