Leistungen bei Verlust der persönlichen Arbeitskraft
SCHUTZ DES GEWOHNTEN LEBENSSTANDARDS
Die Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen ist oft die eigene Arbeitskraft.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt in der Regel nach 6 Wochen durchgehender Krankschreibung das Gehalt weg. Bei Selbstständigen gibt es keine Schonfrist.
Der Wegfall des Gehalts führt in den meisten Haushalten zu drastischen Veränderungen des Alltags, in vielen Fällen kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden.
Die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Folgende Definition legen die deutschen Lebensversicherungsunternehmen zu Grunde:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Sobald die versicherte Person zu mindestens 50 % und über einen Zeitraum von sechs Monaten berufsunfähig ist, z.B. weil sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr 8 Stunden, sondern nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten kann (hier handelt es sich um ein sehr vereinfachtest Beispiel), muss die private Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente zahlen.
Und an diesen beiden Stellen findet sich der große Unterschied zur gesetzlichen Absicherung, der Erwerbsminderungsrente.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Daher ist eine private Absicherung unumgänglich.
Die privaten Lebensversicherer prüfen nämlich nur, ob der zuletzt ausgeübte Beruf weiterhin ausgeübt werden kann. Sie prüfen nicht, ob die versicherte Person überhaupt noch arbeiten kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Was gilt es zu beachten?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung.
Die eingezahlten Beiträge werden bei Nichteintreten der Berufsunfähigkeit nicht zurückgezahlt.
Dennoch ist die Absicherung höchst ratsam, denn im Fall der Fälle ist die finanzielle Sicherheit eine wichtige Säule, um den Weg aus der Berufsunfähigkeit zu finden oder im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard zu erhalten.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern am Markt, die mit den besten BU-Absicherungen werben und auch verschiedene Vergleichsportale preisen unabhängige Testergebnisse an.
Bedauerlicherweise sind die Werbeaussagen und unverbindlichen Versprechen im Leistungsfall keine verlässliche Quelle.
Denn ausschließlich die dem Vertrag zugrundliegenden Bedingungen des jeweiligen Versicherers sind ausschlaggebend dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Und diese unterscheiden sich eklatant.
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Wir überprüfen zusammen mit Ihnen Ihren derzeitigen Versicherungsschutz im Detail und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen oder weisen Sie auf Deckungs- und Bedingungslücken hin, falls vorhanden.
Dieser Service ist kostenlos.
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