Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung die Berufsgruppe der Hausverwalter, denn es wird dem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen vertraut.
Mit der Einführung der Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter am 01.08.2018 wurde diese Tätigkeit erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnispflicht setzt das Bestehen einer gültigen und ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung voraus
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die gesetzlichen Neuregelungen näherbringen und Ihnen eine leistungsstarke, über die Pflichtdeckung hinausgehende Lösungen vorstellen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an bestimmt Versicherer gebunden, auf diese Weise können wir unterschiedliche Risiken bei unterschiedlichen Gesellschaften platzieren. Und zwar immer genau dort, wo nach unserer Erfahrung und Analyse das beste Preis-Leistungs-Verhältnis besteht, sowie eine unkomplizierte und zuverlässige Schadenabwicklung gewährleistet wird.
Gern unterstützen wir unsere Mandanten im Schadenfall auch persönlich.
Nehmen Sie sich Zeit, die nachfolgenden Informationen zu lesen. Bei Bedarf können wir auch Ihre bestehende Vermögensschadenhaftpflicht auf Gesetzeskonformität prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.