Im Fokus:

Umfangreiche, langfristige Betreuung unserer Mandanten

Mit Kindern vergehen die Jahre wie im Flug. Doch Augenblicke werden zu Ewigkeiten.

— Jochen Mariss

Gelegentlich ist ein Kind schneller als sein Schutzengel: Der Sturz von der Schaukel, eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, der Fall aus dem Hochbett, ein Sportunfall im Sportverein.

Als Elternteil könnte man sich rund um die Uhr Sorgen um den Nachwuchs machen, so viele Dinge können passieren, die sich nicht kontrollieren oder beeinflussen lassen.

Für den Fall der Fälle möchte man sein Kind in den richtigen Händen wissen.

Doch bei der Absicherung von Kindern sollten einige wichtige Punkte bedacht werden.

Wir nehmen uns zusammen mit Ihnen die Zeit dafür.

Im Überblick

Warum muss man etwas tun – und was?

Leistungen für stationäre Aufenthalte:

Niemand ist vor schweren Erkrankungen sicher, tragischer Weise auch Kinder nicht.

Eine unvorstellbare Diagnose ist ein Schicksalsschlag und kann die eigene Welt auf den Kopf stellen. In diesen Momenten ist es wichtig, den Rat von Spezialisten einholen zu können.

Mit einer stationären Zusatzversicherung decken Sie die Kosten für die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer sowie die Honorarvereinbarung einer Chefarztbehandlung ab. Auch die stationäre Aufnahme eines Elternteiles, das sogenannte „Rooming-In“ ist in einem Großteil der Tarife mitversichert. Auf diese Weise können Sie im Krankenzimmer Ihres Kindes oder wenigstens ganz in der Nähe übernachten.

Die Beiträge für Kinder werden ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Ein hochwertigerer Ergänzungsschutz kostet daher nur knapp 5,30 Euro im Monat.

Leistungen für alternative Heilmethoden, Heilmittel sowie für Arznei- und Verbandmittel:

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen weder die Behandlungen durch einen Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Mithilfe einer ambulanten Zusatzversicherung kann ein Teil der Kosten durch die Versicherung erstattet werden.

Ergänzen Sie die gesetzliche Krankenversicherung im Bereich der Naturheilkunde. Mit der Zusatzversicherung sichern Sie sich umfassenden Schutz im Bereich der Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker.

Mitversichert werden u.a.:

Verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
Zum Beispiel für:

  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Kinesiologie

Leistungen für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie:

Nichts ist schöner als das Lächeln des eigenen Kindes. Leider werden nicht alle Behandlungsmaßnahmen durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt.

Kieferorthopädie:

Im Bereich der Kieferorthopädie macht die Zahnzusatzversicherung für Kinder besonders viel Sinn.

Denn die gesetzliche Krankenkasse leistet in diesem Bereich nur für besonders schwere Fehlstellungen. Erst ab einer Einstufung in KIG 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für abgeschlossene Maßnahmen bis zu 80 % – 90 % bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes.

Leichte Fehlstellungen, die in KIG 1 bis 2 eingestuft werden, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Hier müssen Sie die komplette Rechnung selbst zahlen.

Für diesen Fall kann eine Zahnzusatzversicherung speziell für Kinder äußerst hilfreich sein. Diese leistet auch für die Kategorie KIG 1 und 2 und kostet in jungen Jahren nicht viel.

Auch Zusatzleistungen wie Brillen und Heilpraktiker Leistungen können über einen günstigen Komplett Tarif abgesichert werden. So lohnt sich der Abschluss in jedem Fall.

Absicherung unfallbedingter Invalidität:

Im Kindergarten, in der Schule sowie auf dem Weg dorthin und zurück: In diesen Fällen stehen Kinder unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.  Auch in Krippen und Krabbelgruppen kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greifen, allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen.

Darüber hinaus sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr bescheiden.

Beispiel:

Ein Grundschüler würde nach einem schweren Unfall, der dazu führt, dass er wahrscheinlich nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, knapp 180 € Monatsrente erhalten.

Um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 20 % nachgewiesen werden. Dies kann sich insbesondere bei Kindern als äußerst schwierig gestalten.

Um eine vernünftige und umfangreiche Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallenden Umbaukosten und andere finanzielle Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.